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Flüchtlings Schock: Justiz-Skandal um Rad-Killer! Nicht abgeschoben, weil er sich jünger log

Foto: Facebook.com

Der kaltblütige Fahrrad-Mord in Hamburg deckt immer deutlicher auf, wie verkrustete Behördenstrukturen die Abschiebung des mutmaßlichen Killers (20) behinderten. Die entsetzliche Frage drängt sich auf: Hätte die Bluttat verhindert werden können, wenn Ämter konsequent durchgegriffen und den späteren Täter in seine Heimat Tunesien abgeschoben hätten?

Ende August radelte Fahdel B. seelenruhig auf einen Mann im Stadtteil Borgfelde zu, zog eine Pistole und richtete sein Opfer (26) mit zwei Schüssen hin. Wie im Mafia-Film! Tage später wird der Killer festgenommen, angeblich wegen Streitigkeiten um Drogengeschäfte zwischen den Familien von Fahdel B. und dem Opfer.

Unglaublich: Die Duldung des mutmaßlichen Mörders war bereits seit Januar abgelaufen, Fadhel B. hätte nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Denn: Er hatte bei der Einreise am 10. Februar 2022 gelogen und sich zwei Jahre jünger gemacht.

Eine Kleine Anfrage von Hamburgs CDU-Fraktionschef Dennis Thering (39) enthüllt nun noch schlimmeres Chaos in den Ämtern! Die Abschiebung war trotz abgelaufener Duldung nicht vorbereitet, da Fahdel B. als minderjährig galt und unter Vormundschaft stand. Der Vormund hatte jedoch keinen aufenthalts- oder asylrechtlichen Antrag für sein Mündel gestellt.

Der Behördenirrsinn wird in der Senats-Antwort noch klarer: Der Kinder- und Jugendnotdienst beendete die Inobhutnahme, als Zweifel am Geburtsjahr des späteren Täters aufkamen. Das Familiengericht sollte die Vormundschaft aufheben, doch eine Entscheidung darüber liegt der Ausländerbehörde nicht vor.

Thering stellt die entscheidende Frage: „Wer hat hier eigentlich warum gezögert? Obwohl bereits feststand, dass der Mann keine Duldung hatte und nicht minderjährig war, wartete man auf Entscheidungen eines Gerichts. Senator Grote muss nun zwingend die Frage beantworten, inwieweit dies die Abschiebung verzögerte.“

Das ist jedoch nicht alles! Die Innenbehörde erklärte Mitte September auf BILD-Anfrage, die Abschiebung sei an einem fehlenden Pass gescheitert, der jedoch bereits in Tunesien angefragt worden sei.

Der Senat gibt nun zu: „Eine Abschiebung war im Amt für Migration noch nicht konkret geplant, da eine Rückkehrentscheidung bislang nicht vorlag.“ Die Anfrage nach dem Pass erfolgte erst nach den Todesschüssen! Hätte der Mord durch konsequente Abschiebung verhindert werden können?

Thering kritisiert: „Wieder einmal hat der Senat bei der Aufenthaltsbeendigung eines mutmaßlichen Straftäters komplett versagt. Und dabei hat der Innensenator noch bei der Vorstellung seines Maßnahmenpakets nach dem entsetzlichen Attentat von Brokstedt ein konsequentes Vorgehen gegen straffällige ausreisepflichtige Ausländer versprochen! Hätten die Behörden zügiger gehandelt, hätte möglicherweise ein Menschenleben gerettet werden können!“

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