Arbeitsminister Hubertus Heil (51, SPD) hat eine Initiative vorgestellt, die darauf abzielt, Bürgergeld-Empfängern, die eine angebotene Arbeit ablehnen, die gesamte finanzielle Unterstützung zu entziehen. Laut Informationen von BILD soll diese Maßnahme bedeuten, dass bei sogenannten “Totalverweigerern” die Regelleistung für bis zu zwei Monate komplett gestrichen wird – das entspricht einer Kürzung um 100 Prozent. Während dieser Zeit würden lediglich die Wohnkosten weiterhin vom Staat übernommen, um zu verhindern, dass betroffene Arbeitslose obdachlos werden.
Der Plan von Minister Heil wurde bereits am Donnerstag für die interne Ressortabstimmung an andere Ministerien verschickt. Die angestrebte Umsetzung der neuen Sanktionen soll bis spätestens 2. Januar 2024 von der Regierung abgesegnet werden, um dann im neuen Jahr wirksam zu werden.
Heil begründet diesen Vorstoß damit, dass es nicht akzeptabel sei, dass eine kleine Minderheit das gesamte System in Verruf bringe. Er betont, dass die überwältigende Mehrheit der Leistungsbezieher konstruktiv mitarbeite, während diejenigen, die sich gegen jede Annahme von Angeboten verweigern, mit härteren Konsequenzen rechnen müssten. Der SPD-Politiker sieht dies als eine Frage der Gerechtigkeit und hebt hervor, dass Deutschland ein Land der Tüchtigen sei.
Aktuell erlaubt das Gesetz Jobcentern eine Kürzung von maximal 30 Prozent der Unterstützung. Diese Regelung resultiert aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das härtere Sanktionen untersagte. Jedoch ließ das Gericht eine strengere Ausnahme zu, wenn sich der Stütze-Empfänger ohne wichtigen Grund weigert, ein konkretes Angebot für zumutbare Arbeit anzunehmen. Genau diese Sonderregelung möchte Hubertus Heil nun nutzen.
Die Hintergrundmotivation für diese Strafmaßnahme liegt im Sparzwang der Ampelkoalition. Die geplante Total-Sanktion für Arbeitslose, die sich weigern, Arbeit anzunehmen, sowie die Streichung des Bürgergeld-Bonus während einer Weiterbildung sollen den Haushalt um 250 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Es bleibt jedoch unklar, wie viele Bürgergeld-Empfänger als “Totalverweigerer” eingestuft werden, da bisher nur etwa 0,6 Prozent von 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfängern Sanktionen wegen mangelhafter Mitwirkung erfahren.