Besorgniserregende Szenen spielten sich ab: Gruppen syrischer Männer zogen durch die Essener Innenstadt, auf der Jagd nach Libanesen, bewaffnet mit Messern, Macheten und Dachlatten. Ein regelrechter Clan-Konflikt in Deutschland mit zehn schwer Verletzten.
Jedoch endete die Ermittlung in einem Fiasko: Keiner der 169 Tatverdächtigen wird bestraft, alle Ermittlungsverfahren sind eingestellt. Die Staatsanwaltschaft begründet dies damit, dass keine eindeutige Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte.
Sogar gegen zwei vielversprechende Tatverdächtige, bei denen eine Anklage wahrscheinlich schien, wurden die Ermittlungen eingestellt. Die Begründung: Die Zeugenaussagen waren zu vage, und selbst Handy-Videos in schlechter Qualität konnten keine klaren Beweise liefern.
Ein selbsternannter “Friedensrichter” behinderte die Ermittlungen weiter, und die fehlende Kooperation von Zeugen und Verdächtigen trug zur Undurchführbarkeit bei. Dies wirft die Frage auf, ob unsere Rechtsstaatlichkeit von einer Paralleljustiz untergraben wird.
Die frustrierte Feststellung eines Ermittlers, dass Zeugen schweigen oder nicht erscheinen, verstärkt die Unzufriedenheit. Die Staatsanwaltschaft lehnte Zwangsmaßnahmen ab, und selbst sichergestellte Waffen konnten keiner konkreten Person zugeordnet werden.
Die Polizei betonte damals, keine Ausschreitungen zu dulden, doch die “konsequente Verfolgung” endete in einem Desaster. Die Ergebnisse der Ermittlungen sind wertlos, niemand wird bestraft. Dies könnte Clans dazu ermutigen, auf ihre eigene Paralleljustiz zu vertrauen und staatliche Ermittlungen zu vereiteln.
NRW-Innenminister Herbert Reul äußerte seinen Ärger über das Scheitern der Verurteilung der Täter und betonte die Notwendigkeit von rechtlichen Änderungen im Umgang mit Tumultlagen. Die Frage nach dem Nachweis von Landfriedensbruch bleibt ebenfalls im Raum.