Die renommierte Schlagersängerin Michelle (51) sieht sich mit finanziellen Turbulenzen konfrontiert. Aufgrund versäumter Steuererklärungen für die Jahre 2018 und 2019 muss sie nicht nur eine Nachzahlung von etwa 160.000 Euro an das Finanzamt leisten, sondern wurde auch vom Amtsgericht Bonn wegen Steuerhinterziehung zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Richter Dr. Fabian Krapoth, Direktor des Amtsgerichts Bonn, bestätigte die Lage und betonte die möglichen Konsequenzen bei Rechtskraft. Bereits im Vorjahr kamen die finanziellen Schwierigkeiten Michelles ans Licht, als Steuerermittlungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 eingeleitet wurden.
Die Staatsanwaltschaft Bonn beauftragte das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung mit den Untersuchungen. Der festgesetzte Betrag von 160.000 Euro basiert auf geschätzten jährlichen Einnahmen von rund 500.000 Euro. Überraschenderweise scheint Michelle nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Ein Wechsel im Management-Team führte dazu, dass keine Steuererklärungen für die Jahre 2018 und 2019 eingereicht wurden, da die Sängerin zuvor nicht persönlich für derartige Angelegenheiten verantwortlich war – ein teurer Fehler.
Trotz der prompten Begleichung der Schulden im Jahr 2022 zeigte die Finanzbehörde wenig Nachsicht. Berichten zufolge stand sogar die Steuerfahndung vor Michelles Tür und durchsuchte angeblich ihr Haus. Diese unglückliche Entwicklung markiert zweifellos eine schwierige Phase im Leben der talentierten Schlagersängerin.